3Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich von etwas zu enthalten, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. (3Mo 27,2; 4Mo 6,1; 5Mo 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3)
3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (3Mo 27,2; 4Mo 6,2; Jos 9,18; Ri 11,35; 2Chr 36,13; Ps 50,14; Mt 5,33; Mt 14,9)
3»Wenn jemand dem HERRN etwas verspricht oder sich mit einem Eid verpflichtet, auf irgendetwas zu verzichten, darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles tun, was er gesagt hat.
3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, sich eine Enthaltung aufzuerlegen, soll er sein Wort nicht brechen. Ganz so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln. (4Mo 6,2; Ri 11,35; Ps 50,14; Mt 14,9)
3Wenn ein Mann gelobt, dem HERRN etwas zu geben, oder schwört, auf bestimmte Dinge zu verzichten, muss er sein Wort halten und alles tun, was er versprochen hat. (3Mo 27,1; 5Mo 23,22; Pred 5,3)
3Wenn ein Mann dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich mit einem Schwur verpflichtet, auf bestimmte Dinge zu verzichten, dann darf er sein Wort auf keinen Fall brechen. Alles, was er versprochen hat, muss er halten!
3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, dann darf er sein Wort nicht brechen; genauso, wie er es ausgesprochen hat, muss er es ausführen. (3Mo 27,1; 4Mo 6,2; 5Mo 23,22; Pred 5,3; Sir 18,22)
3›Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich mit einem Eid dazu verpflichtet, sich von etwas zu enthalten, darf er diesen Schwur nicht brechen. Er muss alles tun, was er gelobt hat. (5Mo 23,22)
3Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat.
3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.